AGB

Ace Academy – Tennisschule Dresden
Inhaber Eryk Konti  
Seerosenweg   4  
01259   Dresden – Großluga  

Kontakt:
Telefon: info@tennisschuledresden.de

tennisschuledresden.de

Aufsichtsbehörde Finanzamt Dresden/ Gerichtsstand Dresden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

2. Vertragsgegenstand
Die Tennisschule (Auftragnehmer) bietet Tennisunterricht und -training für Einzelpersonen und Gruppen an. Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Tennisschule und ihren Kunden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggebers) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Tennisunterricht erfolgt mündlich, schriftlich oder elektronisch durch den Kunden.
Die Tennisschule ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei. Der Vertrag mit der Ace Academy Dresden kommt nach Anmeldung des Trainingsteilnehmers und Bestätigung der Tennisschule zustande. Mit Zustandekommen des Vertrages werden die AGB anerkannt.

Sofern im Rahmen des Einzel-/ Gruppen-/ Mannschaftstrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule für den unentschuldigten Teilnehmer. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

Im Rahmen einer fristgerechten Absage für ein Gruppen-/ Mannschaftstraining, wird das Trainingsentgelt in Verbindung mit der Änderung der Gruppengröße, durch die tatsächlichen Teilnehmer geteilt. Im Rahmen des Gruppen-/ Mannschaftstrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Teilnehmer nicht nachgeholt werden. Die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht, setzt jedoch die Absprache mit der Tennisschule voraus.

4. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren werden gemäß den vereinbarten Tarifen und Zahlungsbedingungen berechnet. Die Zahlung erfolgt in der Regel im Voraus. Bei verspäteter Zahlung kann die Tennisschule den Unterricht verweigern.

5. Unterrichtszeiten und -orte
Die Tennisschule legt die Unterrichtszeiten und -orte fest. Änderungen können nach Absprache vorgenommen werden. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, den Unterricht bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen abzusagen.

6. Training
Das Leistungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining. Es wird zwischen Dauertraining und einzeln gebuchten Unterrichtsstunden unterschieden. Das Dauertraining erstreckt sich über eine Sommer- bzw. Wintersaison, oder besteht aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Gruppen- und Mannschaftstraining wird aus didaktischen Gründen nur mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt.

Größere Gruppen werden nur bei besonderen Umständen, z.B. Schulklasse, Feriencamp o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

7. Ausfall
Sofern vereinbarte Trainingstermine seitens der Tennisschule nicht eingehalten werden können, wird der Unterricht innerhalb der jeweiligen Saison nachgeholt, oder die Trainingsgebühr wird, wenn dies trotz bester Bemühungen nicht möglich ist, zurückerstattet.

Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden (z.B. aufgrund von Krankheit), werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet. Hierbei können bis zu 2 Stunden pro Halbjahr wegen Krankheit des Trainers ausfallen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholtermin besteht.

Ist ein Trainer der Tennisschule durch Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht im Stande, den Unterricht zu leiten, kann ein qualifizierter Trainer diesen Unterricht übernehmen.

Seitens des Kunden muss einzeln gebuchter Unterricht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde besteht nicht.

Vereinbartes Dauertraining kann sowohl als Gruppenstunde, wie auch als Einzelstunde bei Nichtteilnahme einzelner oder aller Kunden weder anteilig noch ganz erstattet oder nachgeholt werden.

Nach Beginn einer Trainingseinheit, eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Bespielbarkeit der Außen- oder Hallenplätze.

Bei Unbespielbarkeit des Platzes fällt das Training aus. Der Anspruch auf das vereinbarte Trainingsengelt bleibt bestehen. Der Umstand findet auch Anwendung bei bereits begonnenen Trainingseinheiten, die aufgrund bestehender Witterungsbedingungen (Regen, Schnee, Hagel, Gewitter) abgebrochen werden müssen.

8. Aufsichtspflicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Trainingsort zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

9. Haftungsausschluss
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verletzungen, Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden, die während des Unterrichts oder auf dem Gelände des Trainingsortes auftreten. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für seine persönliche Sicherheit und sein Eigentum.

10. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

11. Datenschutz
Die Tennisschule erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zu internen Verwaltungszwecken. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags notwendig.

12. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

13. Gewährleistung

Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

14. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.

15. Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann
nicht vorzeitig gekündigt werden. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beträge findet
nicht statt. Die AGB, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte sind für alle
Teilnehmer verbindlich.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist binnen 14 Tagen, spätestens aber am Tag vor der 1. Trainingseinheit schriftlich zu erklären. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Tennisschule kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde gegen die vereinbarten Bedingungen verstößt.

16. Bildaufnahmen

Einverständniserklärung
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung, einem Kurs oder einer Aktivität, die von der Tennisschule angeboten wird, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen gemacht werden dürfen.

Verwendungszweck
Die Tennisschule kann die Bild- und Videoaufnahmen zu Werbe- und Marketingzwecken nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veröffentlichung auf der Website der Tennisschule, in sozialen Medien, Printmaterialien und anderen Werbemitteln.
Die Bild- und Videoaufnahmen können auch für interne Schulungszwecke oder zur Demonstration von Trainingsmethoden und -techniken verwendet werden.

Einwilligung und Freigabe
Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Tennisschule die Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen verwenden darf. Sie geben hiermit Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer Bild- und Videoaufnahmen ohne jegliche Vergütung oder Entschädigung. Sie verzichten auf alle Rechte am geistigen Eigentum an den Bild- und Videoaufnahmen und übertragen diese Rechte vollständig und unwiderruflich an die Tennisschule.

Datenschutz
Die Tennisschule verpflichtet sich, die Bild- und Videoaufnahmen sorgfältig zu behandeln und nur für die oben genannten Zwecke zu verwenden. Es werden keine personenbezogenen Daten in Verbindung mit den Bild- und Videoaufnahmen veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe vor.

Widerruf
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bild- und Videoaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerrufs wird die Tennisschule Ihre Bild- und Videoaufnahmen nicht mehr verwenden, sofern dies nicht durch rechtliche Verpflichtungen oder bereits erfolgte Veröffentlichungen erforderlich ist.

Sonstige Bestimmungen
Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für die Verwendung der Bild- und Videoaufnahmen durch Dritte, sofern diese von der Tennisschule nicht autorisiert wurden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für Bildaufnahmen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

17. Preisgestaltung

Grundpreise

Junior – 60 Min. zzgl. Platzgebühr – Bälle & Equipment seitens Tennisschule – Preis pro Spieler
Einzeltraining 49 €, 2er Training 28 €, 3er Training 20 €, 4er Training 18 €, jeder weitere Spieler 14 €

Junior ABO – 60 Min. Vereinsmitglieder – Bälle & Equipment seitens Tennisschule – Preis pro Spieler
Einzeltraining 44 €, 2er Training 23 €, 3er Training 16 €, 4er Training 14 €, jeder weitere Spieler 11 €

Erwachsene – 60 Min. zzgl. Platzgebühr – Bälle & Equipment seitens Tennisschule – Preis pro Spieler
Einzeltraining 56 €, 2er Training 30 €, 3er Training 18 €, 4er Training 24 €, jeder weitere Spieler 20 €

Erwachsene ABO – 60 Min. zzgl. Platzgebühr – Bälle & Equipment seitens Tennisschule – Preis pro Spieler
Einzeltraining 50 €, 2er Training 26 €, 3er Training 18 €, 4er Training 16 €, jeder weitere Spieler 15 €

Platzgebühren/ Hallengebühren

Gegenüber dem Auftraggeber werden seitens des Auftragnehmers Platz-/ Hallengebühren erhoben, die sich in der Regel an den Forderungen dritter Unternehmen oder Vereine orientieren.

Preisanpassung

Der Auftragnehmer wird, die auf der Grundlage der bestehenden Verträge zu zahlenden Preise, nach billigem Ermessen der Entwicklung anfallender Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Materialien oder die Nutzung der nutzbaren Trainingsstätten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.B. durch die Einführung von zuzüglichen Zugangsentgelten für den Auftragsnehmer). Steigerungen bei einer Kostenart, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Senkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Auftragnehmer wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

Gebühren Dritter

Nutzbare Trainingsstätten werden von Unternehmen oder Vereinen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der von Unternehmen bereitgestellten Trainingsstätten und anfallenden Gebühren, werden in schriftlichen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Unternehmen fixiert und unterliegen in beiderseitigem Einverständnis den vereinbarten Nutzungsgebühren und Vertragsinhalten.

Die Nutzung der von Vereinen bereitgestellten Trainingsstätten unterliegen einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung zwischen den Vereinen und dem Auftragnehmer und dienen der Orientierung und fristgerechten Erledigung durch die Auftraggeber. Die Gebühren richten sich nach den vorgegebenen Vereinbarungen oder Gastspielordnungen der Vereine und sind mittels Nachweis und Rechnung rechtskonform an den Auftragnehmer zu übermitteln. Zur Vereinfachung wird der Vereinsanspruch seitens des Auftragnehmers an den Auftraggeber weitergeleitet und nach Erledigung durch den Auftraggeber, fristgerecht an die Vereine getilgt.

Eine Gebührenerhebung für die Nutzung der Trainingsstätten, gegenüber dem Auftragnehmer, seinen verantwortlichen Mitarbeitern und Praktikanten ist ausgeschlossen. Daraus resultierende Forderungen ziehen eine Bearbeitungsgebühr, in Höhe von 3% der Rechnungssumme nach sich, die seitens des Auftragnehmers gegenüber den verantwortlichen Vereinen erhoben wird.

18. Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung gegen den Auftragnehmer oder Dritten unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung in einem Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher Rechtsstreit entscheidungsreif ist.

19. Weitere Bestimmungen

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.

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